Wann:
25.06.2025
Anmeldefrist:
11.06.2025
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr
Veranstaltungsform:
Online / Zoom
Kosten:
170,- €
Referent:
Prof. Dr. jur. Rolf Jox
Teilnehmer*innen:
Maximal 20
Technische Voraussetzungen:
PC/Laptop mit Webcam und Mikrophon sowie eine stabile Internetverbindung
Die Diskussion um schlimme Fälle von Kindeswohlgefährdungen hat den Gesetzgeber in den letzten Jahren immer wieder veranlasst, die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz zu verändern und zu ergänzen. Zu nennen sind das am 1.1.2012 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz), in dem auch einige Berufe und Rollenträger außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe ausdrücklich in den Kinderschutz miteinbezogen wurden, das im Juni 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG, mit dem die Reform des SGB VIII eingeleitet wurde und zuletzt das Landeskinderschutzgesetz NRW, dass im Mai 2022 in Kraft getreten ist.
Handelnde im Kinderschutz sind gefordert, sich über diese Entwicklungen, insbesondere die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen auf dem Laufenden zu halten. Werden Neuerungen verpasst, besteht die Gefahr, dass damit verbundenes fehlerhaftes Verhalten negative Konsequenzen für das betroffene Kind/den betroffenen Jugendlichen sowie den Handelnden nach sich zieht.
Zielgruppe
Sämtliche im Kinderschutz Tätige (bei freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, bei sonstigen Einrichtungen der Sozialen Arbeit, bei denen Kinder- und Jugendliche (auch) im Focus der Arbeit stehen (z.B. bei der Suchthilfearbeit mit suchtbelasteten Eltern)– oder solche, die es werden wollen.
Ziel
Die im Kinderschutz tätigen Akteure werden über die wesentlichen – aktuellen und geplanten – Rechtsgrundlagen informiert und befähigt, diese im jeweiligen Einzelfall entsprechend anzuwenden.
Inhalte
Allgemeiner Überblick über den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung – Relevante Rechtsgrundlagen und Erläuterung der maßgeblichen Inhalte