Wann:
18.10.2023
Anmeldefrist: 10.10.2023
Uhrzeit:
10:00 – 13:00 Uhr
Veranstaltungsform:
Online / Zoom
Kosten:
160,- €
Referent:
Prof. Dr. Rolf Jox
Teilnehmer*innen:
Maximal 20
Technische Voraussetzungen:
PC/Laptop mit Webcam und Mikrophon sowie eine stabile Internetverbindung
Durch das am 10.6.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) vom 3.6.2021 (BGBl. I, S. 1444) wurden die Beratungsangebote und Ansprüche für Kinder- und Jugendliche erweitert. Zuletzt hat sich auch der Landesgesetzgeber diesen Themen gewidmet, vgl. § 3 des Anfang Mai 2022 in Kraft getretenen Landeskinderschutzgesetzes NRW. Insbesondere haben sie nun gemäß § 8 Abs. 3 SGB VIII einen Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, ohne dass dafür – wie zuvor – eine Not- und Konfliktlage erforderlich ist. Beratungen ohne Beteiligung der Eltern stehen im Spannungsfeld zwischen den Rechten der Eltern einerseits und der Kinder- und Jugendlichen andererseits. Berater*innen sollten die maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, um die Beratung rechtssicher durchführen zu können.
Zielgruppe
Alle Berater*innen in der Kinder- und Jugendhilfe (beim Jugendamt, bei den freien Trägern der Jugendhilfe, im Rahmen der Schulsozialarbeit) sowie in Rehabilitationseinrichtungen für Kinder- und Jugendliche
Ziel
Berater*innen erlangen Rechtsicherheit bei der Beratung von Kindern und Jugendlichen ohne Eltern.
Inhalte