Rechtliche Aspekte der Beratung von Kindern und Jugendlichen nach der SGB VIII Reform

Rechtliche Aspekte der Beratung von Kindern und Jugendlichen nach der SGB VIII Reform und dem Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes NRW

→ Kurs-Nr. 256 o/23

Wann:
18.10.2023

 

Anmeldefrist: 10.10.2023

 

Uhrzeit:
10:00 – 13:00 Uhr

 

Veranstaltungsform:
Online / Zoom

 

Kosten:
160,- €

 

Referent:
Prof. Dr. Rolf Jox

 

Teilnehmer*innen:
Maximal 20

 

Technische Voraussetzungen:
PC/Laptop mit Webcam und Mikrophon sowie eine stabile Internetverbindung

Durch das am 10.6.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) vom 3.6.2021 (BGBl. I, S. 1444) wurden die Beratungsangebote und Ansprüche für Kinder- und Jugendliche erweitert. Zuletzt hat sich auch der Landesgesetzgeber diesen Themen gewidmet, vgl. § 3 des Anfang Mai 2022 in Kraft getretenen Landeskinderschutzgesetzes NRW. Insbesondere haben sie nun gemäß § 8 Abs. 3 SGB VIII einen Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, ohne dass dafür – wie zuvor – eine Not- und Konfliktlage erforderlich ist. Beratungen ohne Beteiligung der Eltern stehen im Spannungsfeld zwischen den Rechten der Eltern einerseits und der Kinder- und Jugendlichen andererseits. Berater*innen sollten die maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, um die Beratung rechtssicher durchführen zu können.

 

Zielgruppe
Alle Berater*innen in der Kinder- und Jugendhilfe (beim Jugendamt, bei den freien Trägern der Jugendhilfe, im Rahmen der Schulsozialarbeit) sowie in Rehabilitationseinrichtungen für Kinder- und Jugendliche

 

Ziel
Berater*innen erlangen Rechtsicherheit bei der Beratung von Kindern und Jugendlichen ohne Eltern.

 

Inhalte

  • Einführung in die Problematik,
  • Darstellung der relevanten Rechtsgrundlagen für die Beratung (u.a. Rechte der Eltern, der Kinder- und Jugendliche)
  • Datenschutz und Schweigepflicht
  • Beispielsfälle und ihre Lösungen

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