Wann:
16.11.2021
Anmeldefrist: 02.11.2021
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr
Wo:
Bildungsakademie BiS,
Wuppertal
Kosten:
200,- € (inkl. Tagesverpflegung,
davon 180,- € reine Seminarkosten)
Referentin
Dr. Margaretha Müller
max. Personen: 18
Inhouse: ja
(Sexualisierte) Gewalt ist ein aktuelles Thema, dass Fachkräften in ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen immer wieder begegnen kann und wird. Sensibilisiert durch die Aufarbeitung der Enthüllungen von (sexualisierter) Gewalt im Rahmen der „Runden Tische Heimerziehung und sexueller Kindesmissbrauch“ machen sich zunehmend Einrichtungen und soziale Dienste auf den Weg, strukturelle Maßnahmen zur Stärkung der Rechte des Kindes einzuleiten sowie Maßnahmen zu installieren, die Grenzüberschreitungen soweit wie möglich verhindern, aufdecken und wirkungsvoll stoppen.
Gesetzliche Normen zu Beteiligung und Beschwerde stärken die Subjektstellung junger Menschen. Diese wichtige gesetzliche Entscheidung findet u.a. in den §§45, 79a SGB VIII ihren Ausdruck: Die Entwicklung von einrichtungsbezogenen Konzepten zum Schutz vor Gewalt und sexueller Ausbeutung wird zu einem förderrelevanten und qualitätssichernden Faktor. Die Implementierung eines Gesamtschutzkonzeptes in einer Organisation stärkt die Rechte des Kindes und verbessert den Kinderschutz in dieser. Dabei stellt eine Potenzial und Risikoanalyse die Grundlage für das zu entwickelnde Gesamtschutzkonzept dar. Das Individuelle jeder Organisation ist in diesem Entwicklungsprozess zu berücksichtigen. Ein Gesamtschutzkonzept besteht aus mehreren Bausteinen bzw. Einzelkonzepten, die aufeinander abgestimmt sind.
Zielgruppe
Pädagogische Fachkräfte von Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Schule
Ziel
Inhalte
Inhouse buchbar als Modulangebot im Bereich „Fortbildung“
und/oder als „Organisationsentwicklungsprozess“