Wann:
24./25.04.2023
Anmeldefrist: 23.03.2023
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr (1. Tag),
09:00 – 16:00 Uhr (2. Tag)
Wo:
Int. Ev. Tagungszentrum „Auf dem heiligen Berg“, Wuppertal
Kosten:
490,- € (inkl. Tagesverpflegung,
davon 415,- € reine Seminarkosten)
585,- € (inkl. Tagesverpflegung und Übernachtung mit F/A)
Referent*innen:
Birgit Köppe-Gaisendrees
Martin Roggenkamp
Teilnehmer*innen:
Maximal 15
Inhouse: ja
Barrierefrei: ja
Aufgabe aller am Erziehungsprozess von Kindern und Jugendlichen Beteiligter (Erzieher; Lehrer; Pädagogen; Mitarbeiter der freien Jugendhilfe etc.) ist gemäß §8a SGB VIII, wahrzunehmen und einzuschätzen, ob bei einem Kind oder Jugendlichen möglicherweise gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, sowie den Zeitpunkt zu bestimmen und das Verfahren zu gestalten, um eine mögliche Gefährdungslage für das Kind oder den Jugendlichen abzuwenden. Innerhalb dieses Verfahrens gilt es abzuwägen, ob diese Anhaltspunkte als hinreichend gewichtig erscheinen, um diese an das zuständige Jugendamt weiterzuleiten bzw. zu melden. Diese Aufgabe stellt eine besondere Herausforderung für die Beteiligten dar. Im Rahmen des Kurses soll der Blick auf die verschiedenen Bereiche von Vernachlässigungs- und Gewalterfahrungen der Kinder und Jugendlichen, in denen es immer wieder zu gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung kommt, gerichtet werden. Darüber stellt der Versuch eines Symptom-Verstehens bei Kindern und Jugendlichen in der Folge von Gewalterfahrungen einen weiteren Schwerpunkt dar.
Zielgruppe
Pädagogische Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Lehrer*innen und Schulsozialarbeiter*innen
Ziel
Inhalte