Einschätzung von Erziehungsfähigkeit im Kontext des Schutzauftrages der Jugendhilfe

Einschätzung von Erziehungsfähigkeit im Kontext des Schutzauftrages der Jugendhilfe gemäß §8a SGB VIII

→ Kurs-Nr. 236/23

Wann:
20./21.11.2023

 

Anmeldefrist: 19.10.2023

 

Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr (1. Tag)
09:00 – 16:00 Uhr (2. Tag)

 

Wo:
Int. Ev. Tagungszentrum „Auf dem heiligen Berg“, Wuppertal

 

Kosten:
370,- € (inkl. Tagesverpflegung,
davon 295,- € reine Seminarkosten)
465,- € (inkl. Tagesverpflegung und Übernachtung mit F/A)

 

Referentin
Birgit Köppe-Gaisendrees

 

Teilnehmer*innen:
Maximal 15

 

Inhouse: ja

 

Barrierefrei: ja

Die Einschätzung der Erziehungsfähigkeit eines oder beider Elternteile erfolgt im Regelfall in Form eines Sachverständigengutachtens, welches durch ein Familiengericht in Auftrag gegeben wird. Allerdings liegen Hinweise auf eine mögliche nicht ausreichende Erziehungsfähigkeit eines oder beider Elternteile den Jugendämtern bereits häufig vor der Einschaltung des Familiengerichtes vor. Pädagogische Fachkräfte werden in diesem Kontext aufgefordert, ihre eigenen Beobachtungen der (Belastungs-)Situation in den Familien zu dokumentieren, welche unter Umständen in die Sachverständigengutachten einmünden. Hierbei gilt es, Merkmale einer eventuell eingeschränkten Erziehungsfähigkeit frühzeitig zu erkennen, um Hilfen präventiv und wirksam in der Hilfeplanung einzusetzen.

 

Zielgruppe
Pädagogische Fachkräfte von Jugendämtern und ambulanten Hilfen zur Erziehung, die im Auftrag des Jugendamtes tätig sind, mit Kenntnissen im Kontext §8a SGB VIII.

 

Ziel

  • Sensibilisierung der pädagogischen Fachkräfte, die (Belastungs-)Situationen in den Familien einschätzen.
  • Vermittlung von Merkmalen und Störungsbildern, die die Erziehungsfähigkeit einschränken können.

 

Inhalte

  • Vermittlung von Beobachtungs- und Einschätzungskriterien
  • Erarbeitung der unterschiedlichen Aspekte, die für eine ausreichende Erziehungsfähigkeit notwendig sind
  • Darstellung der Diagnostikverfahren zur Einschätzung von Erziehungsfähigkeit in der Praxis
  • Vermittlung von Aspekten zur Erstellung von Stellungnahmen an Familiengerichte unter dem Augenmerk der gerichtlichen Relevanz
  • Darstellung und Betrachtung möglicher Hintergründe von ambivalentem Verhalten von Müttern, die sich nicht eindeutig schützend für ihre Kinder positionieren

 

Die Fortbildung ist praxisorientiert und gibt Raum für Fallbesprechungen aus der eigenen Praxis.

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