Wann:
12./13.03.2024
Anmeldefrist: 28.02.2024
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr (1. Tag)
09:00 – 16:00 Uhr (2. Tag)
Wo:
Bildungsakademie BiS,
Wupperta
Kosten:
340,- € (inkl. Tagesverpflegung,
davon 280,- € reine Seminarkosten)
Referentin
Birgit Köppe-Gaisendrees
Teilnehmer*innen:
Maximal 15
Inhouse: ja
Barrierefrei: nein
Die Einschätzung der Erziehungsfähigkeit eines oder beider Elternteile erfolgt im Regelfall in Form eines Sachverständigengutachtens, welches durch ein Familiengericht in Auftrag gegeben wird. Allerdings liegen Hinweise auf eine mögliche nicht ausreichende Erziehungsfähigkeit eines oder beider Elternteile den Jugendämtern bereits häufig vor der Einschaltung des Familiengerichtes vor. Pädagogische Fachkräfte werden in diesem Kontext aufgefordert, ihre eigenen Beobachtungen der (Belastungs-)Situation in den Familien zu dokumentieren, welche unter Umständen in die Sachverständigengutachten einmünden. Hierbei gilt es, Merkmale einer eventuell eingeschränkten Erziehungsfähigkeit frühzeitig zu erkennen, um Hilfen präventiv und wirksam in der Hilfeplanung einzusetzen.
Zielgruppe
Pädagogische Fachkräfte von Jugendämtern und ambulanten Hilfen zur Erziehung, die im Auftrag des Jugendamtes tätig sind, mit Kenntnissen im Kontext §8a SGB VIII.
Ziel
Inhalte
Die Fortbildung ist praxisorientiert und gibt Raum für Fallbesprechungen aus der eigenen Praxis.