Wann:
01.02.24 und 08.02.2024
Anmeldefrist: 20.01.2024
Uhrzeit:
jeweils 14:00 – 17:00 Uhr
Veranstaltungsform:
Online / Zoom
Kosten:
120,- €
Referentin:
Odilia Plietker
Teilnehmer*innen:
Maximal 14
Technische Voraussetzungen:
PC/Laptop mit Webcam und Mikrophon sowie eine stabile Internetverbindung
Schutzkonzepte in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen wurden mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz 2021 in § 45 (2) SGB VIII gesetzlich verankert und sind somit auch für alle Schulen verpflichtend geworden. Damit diese Konzepte tatsächlich zum Schutz vor Gewalt gegen Kinder beitragen und nicht nur ein bloßes Stück Papier zur Kenntnisnahme bleiben, sollten alle Mitarbeitenden in regelmäßigen Abständen damit arbeiten und anhand ihrer gemeinsamen Reflexion den Ist-Zustand an ihrer Schule einschätzen, sowie ihre Ideen zur Optimierung einbringen. So bleibt das Schutzkonzept ein „gelebtes Konzept“ mit dem Potential die Rechte der Kinder zu stärken und den erwachsenen Verantwortlichen, vor allem in kritischen Alltagssituationen, mehr Sicherheit, Sprach- und Handlungskompetenz zu verleihen. Grundlage für die Einschätzung, welches die Gefahren sein können, die gewaltvolle Situationen nach sich ziehen, ist das Wissen und ein gemeinsames Verständnis der Dimensionen von Gewalt. Darauf aufbauend kann der Kern des Gesamtschutzkonzeptes anhand einer Potential- und Risikoanalyse und des daraus ableitbaren Verhaltenskodex erarbeitet werden.
Zielgruppe
Lehrer*innen und alle weiteren Berufsgruppen in erziehungsverantwortlicher Position
Ziel
Gemeinsames Verständnis der Dimensionen von Gewalt. Auseinandersetzung mit Qualitätsmerkmalen im Kontext der Implementierung eines Gesamtschutzkonzeptes
Inhalte