Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft gemäß den §§8a, 8b SGB VIII und §4 KKG

Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft gemäß den §§8a, 8b SGB VIII und §4 KKG

→ Kurs-Nr. 204/22

Wann:
Block I: 15./16.02.2022,
Block II: 07./08.03.2022,
Block III: 09.-11.05.2022,
Kolloquium: 24.08.2022,
Reflexionstag: 06.02.2023

 

Anmeldefrist: 23.12.2021

 

Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr (1. Tag),
09:00 – 16:00 Uhr (2. Tag)
(2., ggf. 3. Tag)

 

Wo:
Willi-Michels-Bildungsstätte, Hattingen

 

Kosten:
1.550,– € (inkl. Tagesverpflegung,
davon 1.434,- € reine Seminarkosten)
1.770,– € (inkl. Tagesverpflegung, 4 Übernachtungen)

 

Dauer:
9-tägige Veranstaltung

 

Teilnehmer*innen:
Maximal 25

 

Inhouse: ja
Information: kinderschutz-in-nrw.de

Die Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft) ist ein*e wichtige*r Akteur*in im Kinderschutz in der Beratung von Fachkräften, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. In diesem Kurs werden die verschiedenen Themenbereiche wie Rolle und Auftrag der Kinderschutzfachkraft (KSFK), rechtliche Grundlagen, medizinische Aspekte, Vertiefung der Gefährdungseinschätzung, Beteiligung von Kindern und Eltern, Kollegiale Beratung und die Gestaltung des Beratungsprozesses einer KSFK vermittelt. Es werden Anregungen zur Implementierung vor Ort und zur interdiziplinären Kooperation aufgegriffen sowie Neuerungen, die sich aus dem seit 06/2021 umzusetzenden Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ergeben, insbesondere mit Blick auf Kinder mit Beeinträchtigung. Zum Abschluss des Kurses wird eine Beratung als KSFK verschriftlich. Hierzu findet ein intensiver Austausch in der Kleingruppe, beim Kolloquium statt.

 

Zielgruppe

Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern, die extern Fachteams im Rahmen der Gefährdungseinschätzung beraten und begleiten werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist neben einer pädagogischen Ausbildung oder einer Qualifizierung im Gesundheits- und Bildungswesen mit Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe eine mindestens dreijährige Berufserfahrung sowie Erfahrung mit Praxisfällen im Kinderschutz. Eine endgültige Zulassung erfolgt nach Rücksendung und Prüfung eines Vorstellungsbogens.

 

Ziel

Durch die Vertiefung von Fachwissen, Stärkung der sozialpädagogischen Diagnosemethoden und Reflexion des eigenen Handelns erhalten die Teilnehmenden in insgesamt neun Tagen Handlungssicherheit für ihre Tätigkeit als Kinderschutzfachkraft.

 

Voraussetzung für die Zertifizierung ist die durchgängige Teilnahme an allen Fortbildungstagen, die Bearbeitung einer eigenständigen Praxisarbeit sowie die aktive Teilnahme am Kolloquium. Am Ende erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat der „Kinderschutzfachkraft gem. §§8a, 8b SGB VIII und 4 Abs. 2 KKG“.

 

Inhalte
Tag 1+2 (Block1) Rahmenbedingungen und Grundlagen

  • Fachliche Anforderungen im Kinderschutz
  • Rechtliche Aspekte
  • Kindeswohlgefährdung aus ärztlicher Sicht
  • Rolle der Kinderschutzfachkraft

 

Tag 3+4 (Block 2) Handeln im Dialog bei Kindeswohlgefährdung Erkennen – Beurteilen – Handeln

  • Gefährdungseinschätzung
  • Methoden der kollegialen Beratung
  • Gesprächsführung und Beteiligungsverfahren im Kontext von Kindeswohlgefährdung

 

Tag 5+6+7 (Block 3) Rolle einer Kinderschutzfachkraft – Beratungsprozess – Kooperation Rolle und Auftrag einer Kinderschutzfachkraft

  • Gestaltung des Beratungsprozesses
  • Umsetzung / Implementierung vor Ort
  • Kooperation im Kinderschutz
  • ausgewähltes Fachthema

 

Tag 8 Kolloquium

  • Bearbeitung der erstellten Praxisarbeiten in Kleingruppen

 

Tag 9 Vertiefung und Reflexion

  • Fachliche Reflexion
  • Inhaltlicher Input

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