Wann:
Block I: 15./16.02.2022,
Block II: 07./08.03.2022,
Block III: 09.-11.05.2022,
Kolloquium: 24.08.2022,
Reflexionstag: 06.02.2023
Anmeldefrist: 23.12.2021
Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr (1. Tag),
09:00 – 16:00 Uhr (2. Tag)
(2., ggf. 3. Tag)
Wo:
Willi-Michels-Bildungsstätte, Hattingen
Kosten:
1.550,– € (inkl. Tagesverpflegung,
davon 1.434,- € reine Seminarkosten)
1.770,– € (inkl. Tagesverpflegung, 4 Übernachtungen)
Dauer:
9-tägige Veranstaltung
Teilnehmer*innen:
Maximal 25
Inhouse: ja
Information: kinderschutz-in-nrw.de
Die Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft) ist ein*e wichtige*r Akteur*in im Kinderschutz in der Beratung von Fachkräften, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. In diesem Kurs werden die verschiedenen Themenbereiche wie Rolle und Auftrag der Kinderschutzfachkraft (KSFK), rechtliche Grundlagen, medizinische Aspekte, Vertiefung der Gefährdungseinschätzung, Beteiligung von Kindern und Eltern, Kollegiale Beratung und die Gestaltung des Beratungsprozesses einer KSFK vermittelt. Es werden Anregungen zur Implementierung vor Ort und zur interdiziplinären Kooperation aufgegriffen sowie Neuerungen, die sich aus dem seit 06/2021 umzusetzenden Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ergeben, insbesondere mit Blick auf Kinder mit Beeinträchtigung. Zum Abschluss des Kurses wird eine Beratung als KSFK verschriftlich. Hierzu findet ein intensiver Austausch in der Kleingruppe, beim Kolloquium statt.
Zielgruppe
Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern, die extern Fachteams im Rahmen der Gefährdungseinschätzung beraten und begleiten werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist neben einer pädagogischen Ausbildung oder einer Qualifizierung im Gesundheits- und Bildungswesen mit Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe eine mindestens dreijährige Berufserfahrung sowie Erfahrung mit Praxisfällen im Kinderschutz. Eine endgültige Zulassung erfolgt nach Rücksendung und Prüfung eines Vorstellungsbogens.
Ziel
Durch die Vertiefung von Fachwissen, Stärkung der sozialpädagogischen Diagnosemethoden und Reflexion des eigenen Handelns erhalten die Teilnehmenden in insgesamt neun Tagen Handlungssicherheit für ihre Tätigkeit als Kinderschutzfachkraft.
Voraussetzung für die Zertifizierung ist die durchgängige Teilnahme an allen Fortbildungstagen, die Bearbeitung einer eigenständigen Praxisarbeit sowie die aktive Teilnahme am Kolloquium. Am Ende erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat der „Kinderschutzfachkraft gem. §§8a, 8b SGB VIII und 4 Abs. 2 KKG“.
Inhalte
Tag 1+2 (Block1) Rahmenbedingungen und Grundlagen
Tag 3+4 (Block 2) Handeln im Dialog bei Kindeswohlgefährdung Erkennen – Beurteilen – Handeln
Tag 5+6+7 (Block 3) Rolle einer Kinderschutzfachkraft – Beratungsprozess – Kooperation Rolle und Auftrag einer Kinderschutzfachkraft
Tag 8 Kolloquium
Tag 9 Vertiefung und Reflexion